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Beteiligung zur Aufstellung des Raumordnungs- und Teilregionalplans:

2. Entwurf der Gesamtfortschreibung des Braunkohlenplans für den Planungsraum
Amsdorf mit Begründung und Umweltberich

 

Hiermit beteiligt der Kommunale Zweckverband Regionale Planungsgemeinschaft Halle (Regionalplanung) gemäß § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) i. V. m. § 7 Abs. 5 Landesplanungsgesetz Sachsen-Anhalt (LPlanG LSA) die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen zum 2. Entwurf des Braunkohlenplans für den Planungsraum Amsdorf mit Begründung und Umweltbericht.


Gemäß § 2 Abs. 3 LPlanG LSA obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten als Träger der Regionalplanung die Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Fortschreibung des Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Halle. Sie nehmen diese Aufgabe in Regionalen Planungsgemeinschaften wahr.

 

Die Planungsregion Halle umfasst räumlich die Landkreise Burgenlandkreis und Saalekreis, die kreisfreie Stadt Halle sowie den Landkreis Mansfeld-Südharz mit der Lutherstadt Eisleben, den Städten Arnstein, Gerbstedt, Hettstedt und Mansfeld sowie der Gemeinde Seegebiet Mansfelder Land und der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra.

 

Hiermit wird Gelegenheit zur Stellungnahme:
- zum 2. Entwurf der Gesamtfortschreibung des Braunkohlenplans für den Planungsraum Amsdorf,
- zu seiner Begründung,
- zu seinen Festlegungskarten
- sowie zum Umweltbericht
gegeben.


Im 2. Entwurf der Gesamtfortschreibung des Braunkohlenplans für den Planungsraum Amsdorf werden zu diesen einzelnen Inhalten textliche und kartographische Festlegungen getroffen:
- Bergbau (Abbaugrenze, Sicherheitslinie, Wasserhaushalt),
- Bergbaufolgelandschaft mit zwei Restseen und Sanierungsplanung,
- Bodenschutz,
- Gewässerschutz,
- Hochwasserschutz,
- Industrie- und Gewerbestandorte,
- Industrieerschließungsstraße,
- Klimaschutz,
- erneuerbare Energien,
- Landwirtschaft,
- Natur und Landschaft sowie Aufbau eines ökologischen Verbundsystems,
- Rohstoffgewinnung (übertägig und untertägig),
- Waldmehrung.

 

Die Auslegung des Entwurfs wird in der Zeit vom

 

03.08.2026 bis zum 02.10.2026

 

durchgeführt. 

 

Während der oben genannten Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Mit Ablauf der Auslegungsfrist sind alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

 

 

 

Zugang Onlinebeteiligung

(wird am 03.08.2026 freigeschalten)

 

 

 

 

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