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Regionales Entwicklungskonzept (REK)

 

Ein regionales Entwicklungskonzept (REK) ist ein Instrument der Regionalplanung und der regionalen Wirtschaftsförderung. Das REK hat informellen Charakter, das heißt es entfaltet keine direkte rechtliche Wirkung.
 
Gemäß § 13 Raumordnungsgesetz wirken die Träger der Landes- und Regionalplanung auf die Verwirklichung der Raumordnungspläne hin. Sie sollen die Zusammenarbeit der für die Verwirklichung maßgebenden öffentlichen Stellen und Personen des Privatrechts fördern.

 

Dies kann insbesondere im Rahmen von Entwicklungskonzepten für Teilräume erfolgen, durch die raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen vorgeschlagen und aufeinander abgestimmt werden (Regionale Entwicklungskonzepte).

 

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