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Regionales Entwicklungskonzept (REK) – gemeinsam planen, ohne gleich einen Plan zu machen

Ein Regionales Entwicklungskonzept (REK) ist ein Instrument der Regionalplanung und regionalen Wirtschaftsförderung. Es bringt Akteurinnen und Akteure einer Region an einen Tisch, bündelt Ideen und stimmt raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen aufeinander ab.

 

Der entscheidende Punkt dabei: Das REK hat informellen Charakter. Es ist also kein rechtsverbindlicher Raumordnungsplan und entfaltet keine unmittelbare rechtliche Wirkung. Anders gesagt: Das REK kann viel bewegen – aber keinen Bebauungsplan ersetzen.

 

Gemäß § 13 Raumordnungsgesetz wirken die Träger der Landes- und Regionalplanung auf die Verwirklichung der Raumordnungspläne hin. Gleichzeitig sollen sie die Zusammenarbeit der öffentlichen Stellen und der für die Umsetzung relevanten Personen des Privatrechts fördern.

 

Genau hier kommt das REK ins Spiel: Es schafft eine gemeinsame Perspektive für einen Teilraum, macht raumbedeutsame Vorhaben sichtbar und bringt sie möglichst auf einen gemeinsamen Nenner.

 

Oder etwas weniger juristisch:

 

Das REK ist der gemeinsame Fahrplan der Region – rechtlich kein Navi mit Zwangsroute, aber durchaus hilfreich, damit nicht jeder in eine andere Richtung fährt.

 

Es geht damit weniger um „Wer darf was?“, sondern vielmehr um „Wer macht was – und wie bekommen wir es gemeinsam hin?“

 

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