Die Regionale Planungsgemeinschaft Halle ist ein kommunaler Zweckverband und eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Dienstherrenfähigkeit. Sie nimmt die Aufgaben der Regionalplanung als kommunaler Zweckverband nach Maßgabe des Landesplanungsgesetzes Sachsen-Anhalt (LPlanG LSA), des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Sachsen-Anhalt (GKG LSA), ihrer Verbandssatzung und ihrer Geschäftsordnung wahr.
Die Bildung des Zweckverbandes erfolgte durch Genehmigung und öffentliche Bekanntmachung der Verbandssatzung. Die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Halle konstituierte sich am 1. Dezember 2000.
Dienstsitz der Regionalen Planungsgemeinschaft Halle ist die kreisfreie Stadt Halle (Saale).
Verbandsmitglieder des Zweckverbandes und Träger der Regionalplanung:
Landkreis Mansfeld-Südharz mit den Städten Lutherstadt Eisleben, Arnstein, Gerbstedt, Hettstedt und Mansfeld, der Gemeinde Seegebiet Mansfelder Land und der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra
Rechtsgrundlage für die Tätigkeit der Regionalen Planungsgemeinschaft Halle sind insbesondere:
das Landesplanungsgesetz Sachsen-Anhalt (LPlanG LSA) vom 23. April 2015 (GVBl. 9/2015),
das Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Sachsen-Anhalt (GKG LSA),
die Verbandssatzung der Regionalen Planungsgemeinschaft Halle in der jeweils geltenden Fassung,
die Geschäftsordnung der Regionalversammlung und des Regionalausschusses in der jeweils geltenden Fassung sowie
die einschlägigen Vorschriften des Raumordnungsgesetzes (ROG).
Die Organe der Regionalplanung sind gemäß § 21 Abs. 2 Landesplanungsgesetz Sachsen-Anhalt (s. auch Organigramm):
Regionalversammlung
Verbandsgeschäftsführer (Vorsitzender)
Gemäß § 22 Abs. 8 Landesplanungsgesetz Sachsen-Anhalt hat die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Halle einen beschließenden ständigen Regionalausschuss gebildet. Dem Regionalausschuss steht zur fachlichen Unterstützung ein beratender Beirat aus Vertretern der in der Planungsregion tätigen Behörden, Organisationen und Körperschaften bei.
Die Aufgaben der Regionalplanung sind:
die Aufstellung, Änderung, Ergänzung, Aufhebung und Fortschreibung Regionaler Entwicklungspläne;
die Aufstellung, Änderung, Ergänzung, Aufhebung und Fortschreibung von Braunkohlenplänen;
die Durchführung von Zielabweichungsverfahren hinsichtlich der Ziele der Regionalen Entwicklungspläne;
die Mitwirkung bei Zielabweichungsverfahren hinsichtlich der Ziele des Landesentwicklungsplans;
die Mitwirkung bei der landesplanerischen Abstimmung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen;
die Mitwirkung an Verfahren zur Raumverträglichkeitsprüfung;
die Untersagung von Planungen und Maßnahmen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen des § 12 LPlanG LSA vorliegen und Ziele der Regionalplanung betroffen sind;
die Förderung der raumordnerischen Zusammenarbeit und der Verwirklichung der Raumordnungspläne;
die Unterstützung der Zusammenarbeit von Gemeinden zur Stärkung teilräumlicher Entwicklungen;
die Abstimmung und Zusammenarbeit mit benachbarten Planungsregionen;
die Raumbeobachtung im Rahmen der gesetzlichen Zuständigkeiten;
die Ausweisung der nach § 9a LPlanG LSA vorgegebenen regionalen Teilflächenziele für die Windenergie und die Berichterstattung über deren Umsetzung.
Die Regionalen Entwicklungspläne legen die anzustrebende räumliche Entwicklung und Ordnung in der jeweiligen Planungsregion fest und konkretisieren den Landesentwicklungsplan. Sie werden von der Regionalversammlung beschlossen und bedürfen der Genehmigung der obersten Landesplanungsbehörde.
Die Regionale Planungsgemeinschaft Halle unterliegt der Rechtsaufsicht der obersten Landesplanungsbehörde (Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt). Nach § 3 Abs. 2 LPlanG LSA obliegt der obersten Landesplanungsbehörde darüber hinaus die Rechts- und Fachaufsicht über die von den Regionalen Planungsgemeinschaften verfügten Untersagungen. Für die Durchführung der Rechtsaufsicht und der Fachaufsicht gilt Teil 8 des Kommunalverfassungsgesetzes entsprechend.
Zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben bedient sich die Regionale Planungsgemeinschaft Halle einer hauptamtlich geleiteten Geschäftsstelle. Dies entspricht § 22 Abs. 9 LPlanG LSA.
Die Geschäftsstelle unterstützt insbesondere den Verbandsgeschäftsführer, die Regionalversammlung und den Regionalausschuss bei der Vorbereitung und Durchführung ihrer Aufgaben sowie bei der Erarbeitung und Fortschreibung der regionalen Raumordnungspläne.
Regionalversammlung
Die Regionalversammlung ist die Verbandsversammlung und das Hauptorgan der Regionalen Planungsgemeinschaft. Sie setzt sich gemäß §§ 21, 22 Landesplanungsgesetz Sachsen-Anhalt zusammen aus:
den Landräten der beteiligten Landkreise
dem/der OberbürgermeisterIn der kreisfreien Stadt Halle
den Hauptverwaltungsbeamten der Mittelzentren
weiteren Vertreter nach den gesetzlichen Vorgaben von den kommunalen Vertretungen gewählt
Verbandsmitglieder | Vertreterin/Vertreter | Funktion |
|---|---|---|
kreisfreie Stadt Halle Saale | Dr. Alexander Vogt | Oberbürgermeister der Stadt Halle (Saale) |
| Anja Krimmling-Schöffler | Stadtrat | |
| Prof. Dr. Christine Fuhrmann | Stadtrat | |
| Christopher Schierig | Stadtrat | |
| Eric Eigendorf | Stadtrat | |
| Ferdinand Raabe | Stadtrat | |
| Hans-Dieter Wunder | Stadtrat | |
| Ingo Kresse | Stadtrat | |
| Martin Sehrndt | Stadtrat | |
| Michael Sprung | Stadtrat | |
| Thomas Hoffmann | Stadtrat | |
| Torsten Radtke | Stadtrat | |
| Wolfgang Aldag | Stadtrat | |
Landkreis Burgenlandkreis | Götz Ulrich | Landrat |
| Armin Müller | Oberbürgermeister Stadt Naumburg | |
| Martin Papke | Oberbürgermeister Stadt Weißenfels | |
| Christian Thieme | Oberbürgermeister Stadt Zeitz | |
| Andy Haugk | Bürgermeister Stadt Hohenmölsen | |
| Detlef Hartung | Bürgermeister Gemeinde Finne | |
| Olaf Schumann | Bürgermeister Gemeinde Karsdorf | |
| Kerstin Beckmann | Verbandsgemeindebürgermeisterin Wethautal | |
| Andrea Seidel | Kreistag | |
Landkreis Mansfeld-Südharz | André Schröder | Landrat |
| Carsten Staub | Bürgermeister Lutherstadt Eisleben | |
| Andreas Koch | Bürgermeister Stadt Mansfeld | |
| René Meiß | Kreistag | |
| Gunter Wakan | Kreistag | |
Landkreis Saalekreis | Hartmut Handschak | Landrat |
| Sebastian Müller-Bahr | Oberbürgermeister Stadt Merseburg | |
| Christian Runkel | Bürgermeister Goethestadt Bad Lauchstädt | |
| Mirko Weber | Kreistag | |
| Antje Mutschler-Mittmann | Kreistag | |
| Frank Sauer | Kreistag | |
| Franziska Hanstein | Kreistag | |
| Jörg Stephan | Kreistag | |
| Marcel Pries | Kreistag | |
| Martina Hoffmann | Kreistag | |
Gesamt: | 37 Vertreterin/Vertreter in der Regionalversammlung | |
Regionalausschuss
Die Regionalversammlung bildet gemäß § 22 Abs. 8 Landesplanungsgesetz Sachsen-Anhalt den Regionalausschuss als ständigen Ausschuss. Er ist zugleich beschließender Ausschuss gemäß § 48 Abs. 1 Kommunalverfassungsgesetz Sachsen-Anhalt. Er setzt sich gemäß Verbandssatzung aus den Landräten, den Oberbürgermeistern sowie aus drei Vertretern aus dem ländlichen Raum die Mitglieder der Regionalversammlung sind zusammen. Diese Vertreter aus dem ländlichen Raum wurden durch die Regionalversammlung gewählt und müssen ihren Hauptwohnsitz außerhalb des Oberzentrums Halle oder den Mittelzentren haben.
Übersicht über die Zusammensetzung des Regionalausschusses in der aktuellen Legislatur:
Landrat Burgenlandkreis
Landrat Saalekreis
Oberbürgermeister der kreisfreien Stadt Halle (Saale)
Landrat Mansfeld-Südharz
Oberbürgermeister Stadt Merseburg
Oberbürgermeister Stadt Naumburg
Oberbürgermeister Stadt Weißenfels
Oberbürgermeister Stadt Zeitz
Bürgermeister Lutherstadt Eisleben
Bürgermeister Gemeinde Karsdorf
Bürgermeister Stadt Mansfeld
Bürgermeister Goethestadt Bad Lauchstädt
Beirat
Verbandsgeschäftsführer
Der Verbandsgeschäftsführer ist Organ der Regionalen Planungsgemeinschaft. Die Aufgaben des Verbandsgeschäftsführers sind:
die Vorbereitung und Leitung der Sitzungen der Regionalversammlung und des Regionalausschusses;
die Führung der laufenden Geschäfte nach Maßgabe der Gesetze, der Verbandssatzung und der Beschlüsse der Verbandsorgane;
die Leitung und Organisation der Geschäftsstelle im Rahmen der gesetzlichen und satzungsrechtlichen Zuständigkeiten;
die Ausübung der ihm übertragenen Befugnisse, insbesondere im Bereich der Auftragsvergabe;
die Vertretung der Regionalen Planungsgemeinschaft im Rahmen der gesetzlichen und satzungsrechtlichen Vertretungsbefugnis.
| Verbandsgeschäftsführer: | Landrat Burgenlandkreis |
| 1. Stellvetreter: | Landrat Saalekreis |
| 2. Stellvetreter: | - |






