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Die Regionale Planungsgemeinschaft Halle ist ein kommunaler Zweckverband und eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Dienstherrenfähigkeit. Sie nimmt die Aufgaben der Regionalplanung als kommunaler Zweckverband nach Maßgabe des Landesplanungsgesetzes Sachsen-Anhalt (LPlanG LSA), des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Sachsen-Anhalt (GKG LSA), ihrer Verbandssatzung und ihrer Geschäftsordnung wahr.

 

Die Bildung des Zweckverbandes erfolgte durch Genehmigung und öffentliche Bekanntmachung der Verbandssatzung. Die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Halle konstituierte sich am 1. Dezember 2000.

 

Dienstsitz der Regionalen Planungsgemeinschaft Halle ist die kreisfreie Stadt Halle (Saale).

 

Verbandsmitglieder des Zweckverbandes und Träger der Regionalplanung:

 

Rechtsgrundlage für die Tätigkeit der Regionalen Planungsgemeinschaft Halle sind insbesondere:

 

Die Organe der Regionalplanung sind gemäß § 21 Abs. 2 Landesplanungsgesetz Sachsen-Anhalt (s. auch Organigramm):
  • Regionalversammlung

  • Verbandsgeschäftsführer (Vorsitzender)

 

Gemäß § 22 Abs. 8 Landesplanungsgesetz Sachsen-Anhalt hat die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Halle einen beschließenden ständigen Regionalausschuss gebildet. Dem Regionalausschuss steht zur fachlichen Unterstützung ein beratender Beirat aus Vertretern der in der Planungsregion tätigen Behörden, Organisationen und Körperschaften bei.

 
Die Aufgaben der Regionalplanung sind:
  • die Aufstellung, Änderung, Ergänzung, Aufhebung und Fortschreibung Regionaler Entwicklungspläne;

  • die Aufstellung, Änderung, Ergänzung, Aufhebung und Fortschreibung von Braunkohlenplänen;

  • die Durchführung von Zielabweichungsverfahren hinsichtlich der Ziele der Regionalen Entwicklungspläne;

  • die Mitwirkung bei Zielabweichungsverfahren hinsichtlich der Ziele des Landesentwicklungsplans;

  • die Mitwirkung bei der landesplanerischen Abstimmung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen;

  • die Mitwirkung an Verfahren zur Raumverträglichkeitsprüfung;

  • die Untersagung von Planungen und Maßnahmen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen des § 12 LPlanG LSA vorliegen und Ziele der Regionalplanung betroffen sind;

  • die Förderung der raumordnerischen Zusammenarbeit und der Verwirklichung der Raumordnungspläne;

  • die Unterstützung der Zusammenarbeit von Gemeinden zur Stärkung teilräumlicher Entwicklungen;

  • die Abstimmung und Zusammenarbeit mit benachbarten Planungsregionen;

  • die Raumbeobachtung im Rahmen der gesetzlichen Zuständigkeiten;

  • die Ausweisung der nach § 9a LPlanG LSA vorgegebenen regionalen Teilflächenziele für die Windenergie und die Berichterstattung über deren Umsetzung.

 

Die Regionalen Entwicklungspläne legen die anzustrebende räumliche Entwicklung und Ordnung in der jeweiligen Planungsregion fest und konkretisieren den Landesentwicklungsplan. Sie werden von der Regionalversammlung beschlossen und bedürfen der Genehmigung der obersten Landesplanungsbehörde.

 

Die Regionale Planungsgemeinschaft Halle unterliegt der Rechtsaufsicht der obersten Landesplanungsbehörde (Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt). Nach § 3 Abs. 2 LPlanG LSA obliegt der obersten Landesplanungsbehörde darüber hinaus die Rechts- und Fachaufsicht über die von den Regionalen Planungsgemeinschaften verfügten Untersagungen. Für die Durchführung der Rechtsaufsicht und der Fachaufsicht gilt Teil 8 des Kommunalverfassungsgesetzes entsprechend.


Zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben bedient sich die Regionale Planungsgemeinschaft Halle einer hauptamtlich geleiteten Geschäftsstelle. Dies entspricht § 22 Abs. 9 LPlanG LSA.

 

Die Geschäftsstelle unterstützt insbesondere den Verbandsgeschäftsführer, die Regionalversammlung und den Regionalausschuss bei der Vorbereitung und Durchführung ihrer Aufgaben sowie bei der Erarbeitung und Fortschreibung der regionalen Raumordnungspläne.

 

 

  

 

 

 

Regionalversammlung

Die Regionalversammlung ist die Verbandsversammlung und das Hauptorgan der Regionalen Planungsgemeinschaft. Sie setzt sich gemäß §§ 21, 22 Landesplanungsgesetz Sachsen-Anhalt zusammen aus:

  • den Landräten der beteiligten Landkreise

  • dem/der OberbürgermeisterIn der kreisfreien Stadt Halle

  • den Hauptverwaltungsbeamten der Mittelzentren

  • weiteren Vertreter nach den gesetzlichen Vorgaben von den kommunalen Vertretungen gewählt

 

Verbandsmitglieder

Vertreterin/Vertreter

Funktion

kreisfreie Stadt Halle Saale

Dr. Alexander VogtOberbürgermeister der Stadt Halle (Saale)
Anja Krimmling-SchöfflerStadtrat
Prof. Dr. Christine FuhrmannStadtrat
Christopher SchierigStadtrat
Eric EigendorfStadtrat
Ferdinand RaabeStadtrat
Hans-Dieter WunderStadtrat
Ingo KresseStadtrat
Martin SehrndtStadtrat
Michael SprungStadtrat
Thomas HoffmannStadtrat
Torsten RadtkeStadtrat
Wolfgang AldagStadtrat

Landkreis Burgenlandkreis

Götz UlrichLandrat
Armin MüllerOberbürgermeister Stadt Naumburg
Martin PapkeOberbürgermeister Stadt Weißenfels
Christian ThiemeOberbürgermeister Stadt Zeitz
Andy HaugkBürgermeister Stadt Hohenmölsen
Detlef HartungBürgermeister Gemeinde Finne
Olaf SchumannBürgermeister Gemeinde Karsdorf
Kerstin BeckmannVerbandsgemeindebürgermeisterin Wethautal
Andrea SeidelKreistag

Landkreis Mansfeld-Südharz

André SchröderLandrat
Carsten StaubBürgermeister Lutherstadt Eisleben
Andreas KochBürgermeister Stadt Mansfeld
René MeißKreistag
Gunter WakanKreistag

Landkreis Saalekreis

Hartmut Handschak

Landrat
Sebastian Müller-BahrOberbürgermeister Stadt Merseburg
Christian RunkelBürgermeister Goethestadt Bad Lauchstädt
Mirko WeberKreistag
Antje Mutschler-MittmannKreistag
Frank SauerKreistag
Franziska HansteinKreistag
Jörg StephanKreistag
Marcel PriesKreistag
Martina HoffmannKreistag

Gesamt:

37 Vertreterin/Vertreter in der Regionalversammlung

 

 

 

 

Regionalausschuss

Die Regionalversammlung bildet gemäß § 22 Abs. 8 Landesplanungsgesetz Sachsen-Anhalt den Regionalausschuss als ständigen Ausschuss. Er ist zugleich beschließender Ausschuss gemäß § 48 Abs. 1 Kommunalverfassungsgesetz Sachsen-Anhalt. Er setzt sich gemäß Verbandssatzung aus den Landräten, den Oberbürgermeistern sowie aus drei Vertretern aus dem ländlichen Raum die Mitglieder der Regionalversammlung sind zusammen. Diese Vertreter aus dem ländlichen Raum wurden durch die Regionalversammlung gewählt und müssen ihren Hauptwohnsitz außerhalb des Oberzentrums Halle oder den Mittelzentren haben. 

 

Übersicht über die Zusammensetzung des Regionalausschusses in der aktuellen Legislatur:

  • Landrat Burgenlandkreis

  • Landrat Saalekreis

  • Oberbürgermeister der kreisfreien Stadt Halle (Saale)

  • Landrat Mansfeld-Südharz

  • Oberbürgermeister Stadt Merseburg

  • Oberbürgermeister Stadt Naumburg

  • Oberbürgermeister Stadt Weißenfels

  • Oberbürgermeister Stadt Zeitz

  • Bürgermeister Lutherstadt Eisleben

  • Bürgermeister Gemeinde Karsdorf

  • Bürgermeister Stadt Mansfeld

  • Bürgermeister Goethestadt Bad Lauchstädt

     

 

 

 

Beirat
Auf Beschluss der Regionalversammlung erfolgte die Berufung eines beratenden Beirates zur Unterstützung der fachlichen Aufgaben des Regionalausschusses gemäß Satzung (Beschlüsse Nr. 14-2002, 3-2003) und dessen Erweiterung durch Beschluss Nr. I-02-2025. Dem Beirat gehört jeweils ein Vertreter folgender Institutionen, Verbände und Einrichtungen an:

 

 

 
Verbandsgeschäftsführer

Der Verbandsgeschäftsführer ist Organ der Regionalen Planungsgemeinschaft. Die Aufgaben des Verbandsgeschäftsführers sind:

  • die Vorbereitung und Leitung der Sitzungen der Regionalversammlung und des Regionalausschusses;

  • die Führung der laufenden Geschäfte nach Maßgabe der Gesetze, der Verbandssatzung und der Beschlüsse der Verbandsorgane;

  • die Leitung und Organisation der Geschäftsstelle im Rahmen der gesetzlichen und satzungsrechtlichen Zuständigkeiten;

  • die Ausübung der ihm übertragenen Befugnisse, insbesondere im Bereich der Auftragsvergabe;

  • die Vertretung der Regionalen Planungsgemeinschaft im Rahmen der gesetzlichen und satzungsrechtlichen Vertretungsbefugnis.


 

Verbandsgeschäftsführer:Landrat Burgenlandkreis
1. Stellvetreter: Landrat Saalekreis
2. Stellvetreter:-

 

 

 

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