Öffentliche Bekanntmachung des
Kommunalen Zweckverbandes Regionale Planungsgemeinschaft Halle
Öffentliche Auslegung des
Raumordnungsplans:
1. Entwurf Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energie für die Planungsregion Halle
mit Begründung und Umweltbericht
Hiermit beteiligt die Regionale Planungsgemeinschaft Halle (Regionalplanung) gemäß § 9 Abs 2 Raumordnungsgesetz (ROG) i. V. m. § 7 Abs. 5 Landesentwicklungsgesetz Sachsen-Anhalt (LEntwG LSA) die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen frühzeitig zum 1. Entwurf des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energie für die Planungsregion Halle mit Begründung und Umweltbericht.
Gemäß § 2 Abs. 4 LEntwG LSA obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten als Trägern der Regionalplanung die Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Fortschreibung des Regionalen Entwicklungsplans für die Planungsregion Halle. Sie erledigen diese Aufgabe in Regionalen Planungsgemeinschaften.
Der Planungsregion Halle umfasst räumlich die Landkreise Burgenlandkreis und Saalekreis, die kreisfreie Stadt Halle sowie den Landkreis Mansfeld-Südharz mit der Lutherstadt Eisleben, den Städten Arnstein, Gerbstedt, Hettstedt und Mansfeld sowie der Gemeinde Seegebiet Mansfelder Land und der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra.
(wird am 12.02.2025 freigeschalten)
1) Bisher durchgeführte Schritte im Planverfahren
Die Regionalversammlung hat am 28.11.2023 die Neuaufstellung des Raumordnungsplans Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien für die Planungsregion Halle beschlossen (Beschluss-Nr.: II/2023/007). Ebenso wurde die Konzeption mit Kriterienkatalog für den Belang Windenergienutzung beschlossen, die der Planung von Gebieten für die Nutzung der Windenergie zu Grunde gelegt wird.
Am 16.01.2024 wurde die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen gemäß § 9 Absatz 1 ROG i. V. m. § 7 Absatz 5 LEntwG LSA über die Neuaufstellung des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien unterrichtet.
Das Scoping-Verfahren zur Bestimmung des Rahmens der Umweltprüfung gemäß § 8 Abs. 1 ROG i. V. m. § 7 Abs. 6 LEntwG wurde im Zeitraum vom 11.07.2024 bis 31.08.2024 durchgeführt.
Zwischen dem 03.07.2024 und 10.10.2024 erfolgte die frühzeitige Beteiligung der Gemeinden und Verbandsgemeinden in der Planungsregion Halle.
Die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Halle hat am 06.11.2024 mit Beschluss-Nr. II-09-20024 den 1. Entwurf Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien für die Planungsregion Halle mit Begründung und Umweltbericht beschlossen und für das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der in ihren Belangen berührten öffentliche Stellen freigegeben.
2) Inhalt des Raumordnungsplans
Hiermit wird Ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme:
- zum 1. Entwurf Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energie für die Planungsregion Halle,
- zur Anlage: Konzeption mit Kriterienkatalog für den Belang Windenenergienutzung,
- zu den Festlegungskarten,
- zu seiner Begründung,
- sowie zum Umweltbericht
gegeben.
Im 1. Entwurf des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energie für die Planungsregion Halle erfolgen textliche und kartographische Festlegungen zu diesen Einzelinhalten:
Nutzung der Windenergie
57 Vorranggebiete für die Nutzung der Windenergie mit einer Gesamtflächengröße von 10.071,30 ha (2,71 % der Fläche der Planungsregion Halle),
49 Beschleunigungsgebiete für die Nutzung der Windenergie mit einer Gesamtgröße von 8.415,70 ha,
Nutzung der Solaren Strahlungsenergie
Solaranlagen auf Freiflächen,
besondere Solaranlagen,
Nutzung der Wasserenergie
Wasserkraftwerke,
Gewässer-to-Heat,
Aquiferspeicher.
Der Sachliche Teilplan Erneuerbare Energien für die Planungsregion Halle dient u. a. der Umsetzung von § 9a Abs. LEntwG LSA, wonach ein prozentualer Anteil der Planungsregion Halle für die Windenergienutzung auszuweisen ist.
Das Regionale Teilflächenziel für die Windenergienutzung für die Planungsregion Halle beträgt:
- bis zum 31.12.2027 1,9 % (7.052 ha) der Fläche der Planungsregion sowie
- bis zum 31.12.2032 2,3 % (8.538 ha) der Fläche der Planungsregion Halle.
Die Veröffentlichung des Raumordnungsplan 1. Entwurf Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energie für die Planungsregion Halle mit Begründung und Umweltbericht erfolgt vom 12.02.2025 bis zum 11.04.2025.
Während der Frist können gemäß § 9 Absatz 2 ROG Stellungnahmen abgegeben werden. Mit Ablauf der Frist sind alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Gemäß § 7 Absatz 5 LEntwG LSA wird den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen, den Personen des Privatrechts sowie der Öffentlichkeit gemäß § 9 des ROG Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf, zur Begründung und zum Umweltbericht zu geben. Rechtsansprüche werden durch die Einbeziehung der Öffentlichkeit nicht begründet.