Die Regionalversammlung

Die Regionalversammlung ist die Verbandsversammlung und das Hauptorgan der Regionalen Planungsgemeinschaft. Sie setzt sich gemäß § 18 des Landesplanungsgesetzes zusammen aus:

 

 

Verbandsmitglieder Anzahl der Vertreterin/Vertreter
kreisfreie Stadt Halle Saale 12
Landkreis Burgenlandkreis 10
Landkreis Mansfeld-Südharz 5
Landkreis Saalekreis 10
Gesamt:        37
   

 

 

Der Regionalausschuss

 

Die Regionalversammlung bildet gemäß § 18 Abs. 7 LPlG den Regionalausschuss als ständigen Ausschuss. Er ist zugleich beschließender Ausschuss gemäß § 47 Abs. 1 GO LSA. Er setzt sich gemäß Verbandssatzung aus den Landräten und den Oberbürgermeistern, die Mitglieder der Regionalversammlung sind zusammen.

Übersicht über die Zusammensetzung des Regionalausschusses in der aktuellen Legislatur:

 

Der Beirat

 

Auf Beschluss der Regionalversammlung erfolgte die Berufung eines beratenden Beirates zur Unterstützung der fachlichen Aufgaben des Regionalausschusses gemäß Satzung (Beschlüsse Nr.14-2002, 3-2003). Dem Beirat gehören je ein Vertreter folgender Institutionen, Verbände und Einrichtungen an: