Die Regionalversammlung

Die Regionalversammlung ist die Verbandsversammlung und das Hauptorgan der Regionalen Planungsgemeinschaft. Sie setzt sich gemäß § 18 des Landesplanungsgesetzes zusammen aus:

  • den Landräten der beteiligten Landkreise
  • dem/der OberbürgermeisterIn der kreisfreien Stadt Halle
  • den Bürgermeistern der Gemeinden ab einer Größe von 10.000 EW
  • den gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Landkreise und der kreisfreien Stadt Halle.

 

 

Verbandsmitglieder Anzahl der Vertreterin/Vertreter
kreisfreie Stadt Halle Saale 12
Landkreis Burgenlandkreis 10
Landkreis Mansfeld-Südharz 5
Landkreis Saalekreis 10
Gesamt:        37
   

 

 

Der Regionalausschuss

 

Die Regionalversammlung bildet gemäß § 18 Abs. 7 LPlG den Regionalausschuss als ständigen Ausschuss. Er ist zugleich beschließender Ausschuss gemäß § 47 Abs. 1 GO LSA. Er setzt sich gemäß Verbandssatzung aus den Landräten und den Oberbürgermeistern, die Mitglieder der Regionalversammlung sind zusammen.

Übersicht über die Zusammensetzung des Regionalausschusses in der aktuellen Legislatur:

  • Landrat Burgenlandkreis
  • Landrat Saalekreis
  • Oberbürgermeister Stadt Halle
  • Landrätin Mansfeld-Südharz
  • Oberbürgermeister Stadt Merseburg
  • Oberbürgermeister Stadt Naumburg
  • Oberbürgermeister Stadt Weißenfels
  • Oberbürgermeister Stadt Zeitz
  • Oberbürgermeisterin Lutherstadt Eisleben

 

Der Beirat

 

Auf Beschluss der Regionalversammlung erfolgte die Berufung eines beratenden Beirates zur Unterstützung der fachlichen Aufgaben des Regionalausschusses gemäß Satzung (Beschlüsse Nr.14-2002, 3-2003). Dem Beirat gehören je ein Vertreter folgender Institutionen, Verbände und Einrichtungen an:

  • Industrie- und Handelskammer
  • Handwerkskammer
  • Landesbauernverband e.V.
  • Naturschutzverbände (gem. § 60 BNatSchG)
  • Hoch- und Fachschulen: Martin-Luther- Universität Halle-Wittenberg, Institut für Geographie
  • Gewerkschaften