Die Regionalversammlung
Die Regionalversammlung ist die Verbandsversammlung und das Hauptorgan der Regionalen Planungsgemeinschaft. Sie setzt sich gemäß § 18 des Landesplanungsgesetzes zusammen aus:
- den Landräten der beteiligten Landkreise
- dem/der OberbürgermeisterIn der kreisfreien Stadt Halle
- den Bürgermeistern der Gemeinden ab einer Größe von 10.000 EW
- den gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Landkreise und der kreisfreien Stadt Halle.
Verbandsmitglieder | Anzahl der Vertreterin/Vertreter |
---|---|
kreisfreie Stadt Halle Saale | 12 |
Landkreis Burgenlandkreis | 10 |
Landkreis Mansfeld-Südharz | 5 |
Landkreis Saalekreis | 10 |
Gesamt: | 37 |
Der Regionalausschuss
Die Regionalversammlung bildet gemäß § 18 Abs. 7 LPlG den Regionalausschuss als ständigen Ausschuss. Er ist zugleich beschließender Ausschuss gemäß § 47 Abs. 1 GO LSA. Er setzt sich gemäß Verbandssatzung aus den Landräten und den Oberbürgermeistern, die Mitglieder der Regionalversammlung sind zusammen.
Übersicht über die Zusammensetzung des Regionalausschusses in der aktuellen Legislatur:
- Landrat Burgenlandkreis
- Landrat Saalekreis
- Oberbürgermeister Stadt Halle
- Landrätin Mansfeld-Südharz
- Oberbürgermeister Stadt Merseburg
- Oberbürgermeister Stadt Naumburg
- Oberbürgermeister Stadt Weißenfels
- Oberbürgermeister Stadt Zeitz
- Oberbürgermeisterin Lutherstadt Eisleben
Der Beirat
Auf Beschluss der Regionalversammlung erfolgte die Berufung eines beratenden Beirates zur Unterstützung der fachlichen Aufgaben des Regionalausschusses gemäß Satzung (Beschlüsse Nr.14-2002, 3-2003). Dem Beirat gehören je ein Vertreter folgender Institutionen, Verbände und Einrichtungen an:
- Industrie- und Handelskammer
- Handwerkskammer
- Landesbauernverband e.V.
- Naturschutzverbände (gem. § 60 BNatSchG)
- Hoch- und Fachschulen: Martin-Luther- Universität Halle-Wittenberg, Institut für Geographie
- Gewerkschaften