Allgemeine Organisation

Die Regionale Planungsgemeinschaft Halle ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Dienstherrenfähigkeit und arbeitet nach Satzung sowie Geschäftsordnung.

 

Die Bildung des Zweckverbandes erfolgte mit Genehmigung der Verbandssatzung durch die Rechtaufsicht und deren Veröffentlichung. Die Regionalversammlung hat sich am 01.12.2000 konstituiert.

 

Dienstsitz der Regionalen Planungsgemeinschaft Halle ist die kreisfreie Stadt Halle (Saale).

 

Die Mitglieder des Zweckverbandes und Träger der Regionalplanung sind:

 

Rechtsgrundlage bildet das Landesentwicklungsgesetz Sachsen-Anhalt (LEntwG LSA) vom 23. April 2015 (GVBl. 9/2015) und die Verbandssatzung der Regionalen Planungsgemeinschaft Halle in der zur Zeit gültigen Fassung.

 

Die Organe der Regionalplanung sind gemäß § 21 Abs. 2 Landesentwicklungsgesetz Sachsen-Anhalt (s. auch Organigramm):

  • Regionalversammlung
  • Verbandsgeschäftsführer (Vorsitzender)

 

Gemäß § 22 Abs. 8 Landesentwicklungsgesetz Sachsen-Anhalt hat die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Halle einen beschließenden ständigen Regionalausschuss gebildet. Dem Regionalausschuss steht  zur fachlichen Unterstützung ein beratender Beirat aus Vertretern der in der Planungsregion tätigen Behörden, Organisationen und Körperschaften bei.

 

Die Aufgaben der Regionalplanung sind:

  • Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Fortschreibung des Regionalen Entwicklungsplanes und von Regionalen Teilgebietsentwicklungsplänen
  • Bearbeitung und Entscheidung zu Anträgen auf Abweichung von Zielen des Regionalen Entwicklungsplanes/Regionaler Teilgebietsentwicklungspläne
  • Stellungnahmen bei Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Fortschreibung des Landesentwicklungsplans
  • Stellungnahmen zu Anträgen auf Abweichungen von Zielen des Landesentwicklungsplans
  • Stellungnahmen/Empfehlungen für raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen aus in der Planungsregion
  • Untersagung raumordnungswidriger Planungen und Maßnahmen, die von der Bindungswirkung der Regionalen Entwicklungspläne bzw. Teilgebietsentwicklungspläne erfasst werden, im Benehmen mit oberster Landesplanungsbehörde
  • Förderung der Zusammenarbeit der für die Verwirklichung der Raumordnungspläne maßgeblichen öffentlichen Stellen und Personen des Privatrechts
  • Gewährung von Unterstützung in der Zusammenarbeit von Gemeinden zur Stärkung teilräumlicher Entwicklungen
  • Abstimmung und Zusammenarbeit mit benachbarten Planungsregionen
  • Raumbeobachtung gemäß § 16 Landesentwicklungsgesetz Sachsen-Anhalt.

 

Die Regionale Planungsgemeinschaft unterliegt der Rechtsaufsicht der obersten Landesentwicklungsbehörde (Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt).


Zur Erfüllung Ihrer Aufgaben bedient sich die Regionale Planungsgemeinschaft gemäß § 12 der Satzung einer Geschäftsstelle.

 

 

Organisation

 

 

 

Regionalversammlung

 

Die Regionalversammlung ist die Verbandsversammlung und das Hauptorgan der Regionalen Planungsgemeinschaft. Sie setzt sich gemäß § 22 Landesentwicklungsgesetz Sachsen-Anhalt zusammen aus:

 

  • den Landräten der beteiligten Landkreise
  • dem/der OberbürgermeisterIn der kreisfreien Stadt Halle
  • den BürgermeisterIn der Gemeinden ab einer Größe von 10.000 EW
  • den gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Landkreise und der kreisfreien Stadt Halle.

 

                    Verbandsmitglieder                             Anzahl der Vertreterin/Vertreter
kreisfreie Stadt Halle Saale 12
Landkreis Burgenlandkreis 10
Landkreis Mansfeld-Südharz 5
Landkreis Saalekreis 10
Gesamt:        37 Vertreterin/Vertreter in der Regionalversammlung

 

 

 

 

Regionalausschuss

 

Die Regionalversammlung bildet gemäß § 22 Abs. 8 Landesentwicklungsgesetz Sachsen-Anhalt den Regionalausschuss als ständigen Ausschuss. Er ist zugleich beschließender Ausschuss gemäß § 48 Abs. 1 Kommunalverfassungsgesetz Sachsen-Anhalt. Er setzt sich gemäß Verbandssatzung aus den Landräten und den Oberbürgermeistern, die Mitglieder der Regionalversammlung sind zusammen. Übersicht über die Zusammensetzung des Regionalausschusses in der aktuellen Legislatur:

 

Übersicht über die Zusammensetzung des Regionalausschusses in der aktuellen Legislatur:

  • Landrat Burgenlandkreis
  • Landrat Saalekreis
  • Oberbürgermeister der kreisfreien Stadt Halle (Saale)
  • Landrat Mansfeld-Südharz
  • Oberbürgermeister Stadt Merseburg
  • Oberbürgermeister Stadt Naumburg
  • Oberbürgermeister Stadt Weißenfels
  • Oberbürgermeister Stadt Zeitz
  • Bürgermeister Lutherstadt Eisleben

 

 

 

Beirat


Auf Beschluss der Regionalversammlung erfolgte die Berufung eines beratenden Beirates zur Unterstützung der fachlichen Aufgaben des Regionalausschusses gemäß Satzung (Beschlüsse Nr.14-2002, 3-2003). Dem Beirat gehören je ein Vertreter folgender Institutionen, Verbände und Einrichtungen an:

 

  • Industrie- und Handelskammer
  • Handwerkskammer
  • Landesbauernverband e.V.
  • Naturschutzverbände (gem. § 60 BNatSchG)
  • Hoch- und Fachschulen: Martin-Luther- Universität Halle-Wittenberg, Institut für Geographie
  • Gewerkschaften

 

 

 
Verbandsgeschäftsführer


Der Verbandsgeschäftsführer ist Organ der Regionalen Planungsgemeinschaft.
Die Aufgaben des Verbandsgeschäftsführers sind:

 

  • Funktion als Vorsitzender der Regionalversammlung und des Regionalausschusses
    Vorbereitung der Sitzungen
  • Führung der laufenden Geschäfte nach Maßgabe der Gesetze, der Verbandssatzung und der Verbandsbeschlüsse
  • Auftragsvergabe und Weisungsbefugnis gegenüber der Geschäftsstelle
  • Vertretung der Regionalen Planungsgemeinschaft gerichtlich und außergerichtlich


Verbandsgeschäftsführer: Landrat Burgenlandkreis

  1. Stellvetreter: Landrat Saalekreis
  2. Stellvetreter: Oberbürgermeister Stadt Halle (Saale)